Allgemeine Geschäftsbedingen

von Manuela Stöttinger-Priglhofer

Hund.Assistenz.Training – Aigersberg

Mayersdorf 24, 4653 Eberstalzell

Ein Erstgespräch steht am Anfang jeden Trainings, um zusammen einen zielgerichteten Trainingsplan zu erarbeiten. Denn nur gegenseitiges Verstehen und das miteinander Arbeiten sind ausschlaggebend für den Erfolg! Die Nichtteilnahme an jeweiligen Kursen ist unverzüglich zu melden oder min. 24 Std. im Voraus sonst werden diese berechnet.

  1. Grundlage/ Geltung der Bedingungen 
  2. Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit Hund.Assistenz.Training – Aigersberg. 
  3. Die Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB´s. 
  4. Mit der Vereinbarung eines Termins (telefonisch, schriftlich, persönlich) oder Beginn der ersten Übungseinheit / Übungsstunde / Seminar /Kurs / Workshop / Einzelstunde gelten diese Bedingungen vom Kunden als angenommen. Ebenfalls werden diese Bedingungen mit dem Betreten des Übungsgeländes anerkannt, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. 
  5. Mit einer Anmeldung / Teilnahme zu/an einer Ü-Gruppe/Kurs/Workshop/Seminar oder anderen Veranstaltungen/Gruppe gelten die AGB´s vom Kunden als angenommen, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  6. Haftung/Teilnahme an Übungsstunden 
  7. Die Teilnahme – insbesondere mit Welpe – an den Gruppenübungsstunden, Seminare, Workshops, Kursen und alle sonstigen Veranstaltungen, erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle von Personen oder Hunden wird nicht gehaftet. Bei Kämpfen und/oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen an anderen Hunden / Menschen.

 1.a. Die Teilnahme für Kinder unter 12 Jahren am Übungsbetrieb mit dem Hund ist grundsätzlich untersagt. Die Erlaubnis für das Führen eines Hundes muss durch eine der Trainer/innen gegeben werden. Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein. 

 1.b. Das Mitbringen von Kindern ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss sich jederzeit ein Erziehungsberechtigter beim Kind aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder. 

  1. Jeder Teilnehmer an Einzeltrainings, Gruppenübungsstunden, Seminare und allen sonstigen Veranstaltungen im Rahmen des Trainingscenters Hund.Assistenz.Training – Aigersberg verpflichtet sich, einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen. Der Versicherungsschein ist auf Verlangen vorzuzeigen. 
  2. Die Teilnahme mit einem Hund an den Gruppenübungsstunden ist nur gestattet, wenn der Hundehalter eine ausreichende Impfung (6-fach Impfschutz im besonderen Zwingerhusten!) vorweisen kann. Der Impfpass ist nach Aufforderung vorzulegen. 
  3. Die Nutzung und Benutzung von Zughalsbändern ohne „Stopp“ oder Kettenwürgern sowie Stachelhalsbändern ist verboten. Die Nutzung und Benutzung von sog. Retrieverhalsbändern ohne „Stopp“ ist verboten. Desweitern ist die Nutzung aller Hilfsmittel, die dem Hund Schmerz zufügen könnten, untersagt. 
  4. Die Teilnahmen bei den Trainingsgruppen erfolgt auf Verantwortung des Besitzers/Hundeführers. Ein Nachweis über den Gesundheitszustand des Hundes vom Tierarzt des Vertrauens ist erforderlich. Dieser Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Hundeschule haftet nicht für Verletzungen und/oder gesundheitliche Folgen/Spätfolgen am Hund. 

 5a. Für die Teilnahme an allen Übungsgruppen/Kursen/Trainings ist die richtige Kleidung zu tragen, insbesondere feste, rutschfeste Schuhe mit Profilsohle. 

 5b. Das Trainingscenter haftet nicht für Verschmutzungen an Kleidung/Schuhe der Teilnehmer. 

 5c. Das Trainingscenter haftet nicht für Personenschäden oder Verletzungen, die durch das Tragen von falscher Kleidung/Schuhwerk verursacht werden. 

  1. Werden vom Hundehalter Übungen mit dem Hund OHNE Leine verlangt, so kann der Hundehalter/Hundeführer dies ablehnen, wenn er sich seines Hundes nicht sicher ist – Die Übungen werden vom Hundebesitzer/Hundeführer eigenverantwortlich durchgeführt. 
  2. Werden Hunde auf dem Übungsgelände abgeleint, um miteinander spielen zu können, so handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden an Hund oder Mensch. 

7a. Dies gilt insbesondere für die Spielrunden während der Übungsstunde in den Übungsgruppen und Kursen (alle Hunde und alle Gruppen) 

 7b. Dies gilt insbesondere für die Spielstunden der Welpen und der großen Hunde. 

  1. Die Nutzung unseres Übungsgeländes ist NUR während der offiziellen Trainingszeiten gestattet, wenn mind. eine Trainerin anwesend ist. Außerhalb der Trainingszeiten ist das Betreten und die Nutzung des Geländes UND der Geräte nicht gestattet.
  2. Verrichtet der Hund das große Geschäft auf dem Übungsgelände oder im angrenzenden Grundstück, so ist dies unverzüglich zu entfernen. Kot-Tüten stehen kostenlos zur Verfügung. 

 9.a. Die „volle“ Kot-Tüte wandert in einen bereit gestellten Eimer. 

 9.b. Verboten ist das wegwerfen der Kot-Tüten auf dem Übungsgelände, auf dem Parkplatz und der benachbarten Grundstücke.

  1. Kindern unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände während einer Übungsstunde nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten erlaubt. Kindern ab 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände oder die Arbeit mit dem Hund in der Übungsgruppe nur bei Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten gestattet. Eltern haften für ihre Kinder. 
  2. Schwangere Frauen handeln auf eigene Gefahr beim Betreten des Übungsgeländes zum Übungsbetrieb und/oder Spielstunde bzw. Spielrunden. Die Hundeschule haftet nicht bei Beeinträchtigungen/Verletzungen von Mutter und ungeborenes Kind während der Übungs-/Spielstunden. 
  3. Das Begehen und Beklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für Ihre Kinder.

 III. Anmeldung

  1. Eine Anmeldung (telefonisch, per E-Mail, persönlich) zur Trainingsstunde verpflichtet den Anmelder, auch bei „Nichtteilnahme“ zur Entrichtung der vereinbarten Gebühr, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn der Ü-Stunde abgesagt (telefonisch, per E-Mail, persönlich) wird. 
  2. Eine Anmeldung zu den „offenen“ Übungsgruppen sowie Spielgruppen ist nur beim ersten Besuch notwendig. Die weiteren Besuche dieser Gruppe erfolgen nach mündlicher Absprache Die Anmeldung für die erste Teilnahme an einer Gruppenübungsstunde/Kurs/Workshop/Seminar muss persönlich vereinbart werden. 
  3. Ein vereinbarter Termin für einen Hausbesuch (telefonisch, per E-Mail, persönlich) verpflichtet beide Seiten, im Besonderen den Kunden, zur Einhaltung dieses Termins. Es kann bis 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Zeitpunktes abgesagt oder verschoben werden (telefonisch, per E-Mail, persönlich) 
  4. Die Anmeldung 

(telefonisch, schriftlich oder persönlich) für eine Veranstaltung/Seminar oder für einen unserer Kurse ist für beide Seiten verbindlich. Nach Anmeldung wir die jeweilige Teilnahmegebühr fällig. Jedoch spätestens am Tage der Veranstaltung / des Seminars/Workshops/Kurses.

  1. Rücktritt 
  2. Die Absage einer Teilnahme bei einer Übungs-/Kursstunde aller Kurse muss mind. 24 STD VOR Beginn der Übungs-/Kursstunde erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Teilnahmegebühr fällig. Es gibt keinen Anspruch auf Ersatzleistung. 
  3. Die Absage eines Seminars/Workshops/Kurses seitens des Teilnehmers ist bis spätestens 10 Tage VOR Beginn der Veranstaltung/Seminar/Workshop/Kurses schriftlich an den Veranstalter zu übersenden/übergeben. Nach dieser Frist wird die Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme zu 100 % fällig 
  4. Wir behalten uns vor, verbindlich zugesagte Seminarveranstaltungen oder Workshops bei Teilnehmerzahlen unter 4 bzw. unter 8 Personen abzusagen. 
  5. Eine bereits entrichtete Kursgebühr wird bei nicht erscheinen des Teilnehmers nicht automatisch zurückerstattet. 
  6. Bei Absagen einer Seminarveranstaltung aus widrigen Gründen (Witterungsbedingungen, Krankheit) seitens des Veranstalters, werden bereits erhaltene Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Ein sonstiger Anspruch entsteht dadurch nicht.  
  7. Zahlungsbedingungen / Preise 
  8. Die Teilnahmegebühr für ein Seminar/Kurs/Workshop ist bei der verbindlichen Anmeldung fällig. Spätestens am Tage der Veranstaltung/am ersten Kurstag wird die vereinbarte Gebühr bar fällig.  
  9. Zahlungsziel bei Rechnungen ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. 
  10. Alle weitere Preise sind bei der jeweiligen Veranstaltung veröffentlicht 

 VII. Sonstiges

  1. Wir behalten uns vor, die Gruppenübungsstunden, Seminarveranstaltungen und sonstigen Termine auf Bild und Ton mitzuschneiden. Mit einer Veröffentlichung von Bildern der Kunden/Hunde auf der Homepage www.assistenz.dog und/oder auf unserer Facebook / Instagram Pinnwand, ist der Kunde/Teilnehmer einverstanden. 
  2. Mit der Veröffentlichung von Kunde/Hund mit Bild und Text auf der Bilder /Video-Seite oder einer anderen Seite der Trainingscenter-Website und oder auf unserer Facebook-Pinnwand & Instagram Pinwand, ist der Kunde einverstanden. Ebenfalls mit der Veröffentlichung der Bilder in anderen Medien (z.B. Videos, Fallbeispiele, Zeitungsartikel) und Werbemitteln (z.B. Flyer usw.). 

 2a. Bei Veröffentlichungen auf unserer Facebook / Instagram Pinnwand werden keine Personen ohne Absprache markiert. Einer Veröffentlichung kann nur schriftlich widersprochen werden. 

  1. Private Ton- und Bildaufnahmen der Gruppenübungsstunden und Seminarveranstaltungen sind nach Rücksprache gestattet. Eine Genehmigung ist bei der Kursleitung einzuholen. 
  2. Terminänderungen behalten wir uns vor 
  3. Im Falle einzelne Punkte unserer AGB´s unwirksam sein sollten, bleiben alle restlichen Punkte und Klauseln davon unberührt. 

 VIII. Haftung 

Das Trainingscenter haftet nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Wir haften nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden. 

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.